AVGS-Coaching
AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Die Arbeitsagenturen und Jobcenter können diese AVGS ausstellen und damit z.B. ein AVGS-Gründungscoaching ermöglichen, so dass den Teilnehmenden für dieses Coaching keine Kosten entstehen.
Voraussetzungen für die Beantragung eines AVGS für eine Gründungsberatung sind Arbeitslosigkeit oder die Bedrohung durch Arbeitslosigkeit in Verbindung mit einer Meldung als arbeitssuchend oder der Bezug von Bürgergeld.
Ziele des Gründer-Coachings können u.a. sein, die Gründungsidee weiter auszuarbeiten, unternehmerisches Grundwissen zu vermitteln und eine Tragfähigkeitsbescheinigung zu erhalten, um ggf. einen Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld beantragen zu können.
AVGS-Gründungscoachings werden von zertifizierten Bildungsträgern angeboten und von deren, z.T. freiberuflichen Coaches durchgeführt. Für die Durchführung eines AVGS-basierten Coachings arbeite ich mit mehreren renommierten Bildungsträgern zusammen.
Typische Themenfelder eines AVGS-Gründungscoachings sind:
Das Coaching kann individuell konfiguriert werden und sich aus verschiedenen Schwerpunkten zusammen setzen.
Achtung: es erfolgt keine individuelle Beratung bei steuerlichen oder juristischen Fragestellungen. Hierzu ist bitte ein Steuerberater oder Anwalt zu konsultieren.